
Nach dem Schock-Urteil von 18 Monaten Haft und 510.000 € Strafzahlung, das selbst die Forderungen der Staatsanwaltschaft übertrifft, ist der Berufungsprozess die letzte Chance für den Hamburger, die martialische Strafe abzumildern. Nun hat sich der Rapper aber scheinbar selbst einen Strich durch die Rechnung gemacht.
Eigentlich beste Voraussetzungen
Vor dem Landgericht Hamburg hat Gzuz nun die Möglichkeit, sich bis zum 7. Februar von seiner besten Seite zu zeigen. Am ersten Verhandlungstag am vorletzten Montag unterstrich der 33-Jährige seinen guten Willen bereits mit einem Teilgeständnis. Darin gab er zu, im betrunkenen Zustand einige Dinge getan zu haben, die seiner Aussage nach „Blödsinn“ waren. Die schwereren Vorwürfe hingegen wies er von sich. So präsentierte er Richter und Staatsanwalt eine plausible Begründung, warum beim damaligen Polizeieinsatz Drogen und Waffen in seiner Wohnung gefunden worden waren.
Was Gzuz und seinem Anwalt im aktuellen Prozess noch in die Karten spielt ist, dass die Staatsanwaltschaft nach dem Hauptprozess darauf verzichtet hatte, ebenfalls Berufung gegen das Urteil aus der Hauptverhandlung einzulegen. Ein noch härteres Urteil in der Berufung war damit eigentlich weitestgehend auszuschließen. Eigentlich ..
Gzuz nimmt sich selbst hops
Auch die besten Voraussetzungen bedeuten leider noch keinen Sieg. Das gilt insbesondere dann, wenn man selbst sein größter Feind ist. So wird Gzuz nun eine nicht bezahlte Strafe zum Verhängnis. Der 187-Rapper war in 2020 vom Landgericht Hamburg zu einer Strafzahlung von 16.000 € wegen Beleidigung einer Polizeibeamtin verurteilt worden, die er als „F**ze“ bezeichnet hatte. Weil er dieser Anordnung nicht nachgekommen ist, könnte das Landgericht nun das Urteil des Amtsgerichts aufheben bzw. ergänzen, womit auch das Strafmaß im aktuellen Prozess wieder erhöht werden kann.